Aktuelle Urteile zu Leiharbeit, Ein-Euro-Job und Schwarzarbeit




Vor dem Hintergrund des derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwungs haben sich auch die Zahlen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Nicht zu vergessen ist dabei die zunehmende Zahl von befristeten Arbeitsverträgen oder Arbeitnehmern, die als „Leiharbeiter“ über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sind und die Empfänger von ALG II, die nicht von der Statistik erfasst werden, wenn sie einen Ein-Euro-Job haben.

Quelle: Anwalt.tv / Zum Artikel