Geldstrafe für Betrug mit Flutgeldern




Die CDU-Landtags abgeordnete Kerstin Nicolaus ist wegen Betruges bei der Verwendung von Flutgeldern gestern zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Damit gilt die Politikerin weiterhin als nicht vorbestraft. Erst vom 91. Tagessatz an wäre das der Fall gewesen.

Quelle: LR-Online.de / Zum Artikel