Einzelne Klauseln in Premiere-Aboverträgen unwirksam




Der BGH hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil einige Klauseln in den AGB für Premiere-Kunden kassiert. Die Formulierungen zu Preis- und Leistungsänderungen seien für Kunden nicht genügend transparent und kalkulierbar, erklärten die Karlsruher Richter.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel