Drei Verfassungsrichter rangeln um Zuständigkeit für Vorratsdatenspeicherung




In der Frage, welcher Richter und damit auch welcher Senat beim Bundesverfassungsgericht für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zuständig ist, gibt es inzwischen drei Kandidaten unter den hohen Richtern, wie das Nachrichtenmagazin Spiegel in seiner kommenden Ausgabe berichtet.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel