Aus für NRW-Online-Durchsuchungen




Das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz, entschied am Mittwoch (27.02.08) das Bundesverfassungsgericht. Heimliche Zugriffe auf Computer sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Quelle: WDR.de / Zum Artikel