US-Gericht: Recht auf freie Meinungsäußerung schließt Spam-Versand nicht ein




Das Versenden von Spam-Mails gehört nicht zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Freedom of Speech), hat der oberste Gerichtshof von Virginia entschieden. Ein Spam-Versender hatte gegen das Anti-Spam-Gesetz des Bundesstaats geklagt ,auf dessen Grundlage er im Jahr 2004 zu neun Jahren Haft verurteilt worden war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel