Mrz
17.

Untergeschobenen Telefon-Tarif nicht einfach hinnehmen

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Taucht in der Telefonrechnung ein nicht bestellter Service auf, sollte der Kunde das nicht einfach hinnehmen: Am besten werde die Rechnung um den strittigen Betrag gekürzt, rät Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Quelle: Verivox.de / Zum Artikel

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