Plagiate: Zur Strafe weniger Dienst bei vollem Professorengehalt




Ein Bonner Hochschullehrer hat die Examensarbeit einer Studentin unter seinem Namen veröffentlicht. Nun darf er nicht mehr prüfen, über kein Personal und kein Geld verfügen – eine scharfe Reaktion der Uni. Aber in der Lohntüte des Lebenszeitbeamten ändert sich nichts.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel