Private Krankenversicherung: Vertreter warnt nicht vor Kostenfalle




Ein Versicherungsvertreter muss nicht von sich aus darauf aufmerksam machen, dass die private Krankenversicherung bei Familienzuwachs zur Kostenfalle werden kann. Das Oberlandesgericht Celle urteilte: Ein Kunde bekommt keinen Schadenersatz vom Vermittler oder der Versicherungsgesellschaft, wenn sich herausstellt, dass es für ihn günstiger gewesen wäre, in der gesetzlichen Kasse zu bleiben (Az. 8 U 189/07).

Quelle: test.de / Zum Artikel