Bundesgerichtshof: eBay muss Namensmissbrauch verhindern




Die Möglichkeit der Nutzung von Nicknames eröffnet auch den Missbrauch mit fremden Namen. Sobald ein Online-Auktionshaus – in diesem Fall eBay – von einem Betroffenen darüber informiert wird, muss es umgehend Sicherungsmaßnahmen ergreifen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel