Betrug oder Versehen? Wer Fehler macht fliegt raus




Auch kleine Ungenauigkeiten beim Ausfüllen von Arbeitszeitnachweisen können die fristlose Kündigung wegen Betrugsverdachts rechtfertigen. Das geht aus einem neuen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.

Quelle: n-tv.de / Zum Artikel