Haftung für RSS-Feed




Ein französisches Gericht hat die Betreiber von drei Web Sites zu Geldstrafen zwischen 500 und 800 Euro verurteilt, weil sie gerüchteweise über ein Verhältnis der Schauspielerin Sharon Stone berichtet hatten. Diese „Berichterstattung“ erfolgte allerdings in Form eines eingebetteten RSS-Feeds des Magazins Gala.fr.

Quelle: intern.de / Zum Artikel