Niederlage für Internet-Abzocker




Es geschieht selten, dass Firmen, die ihr Geld mit Internet-Abzocke verdienen, tatsächlich vor Gericht ziehen. Das Amtsgericht Hamm hat nun in einem solchen Fall die Klage auf Zahlung rundheraus abgewiesen (Az. 17 C 62/08). Das Gericht argumentierte analog zu einem vergleichbaren Fall, der vor über einem Jahr verhandelt wurde.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel