Online-Betrug lässt sich nicht beweisen




Eine 55-jährige Schelk-lingerin hat sich gestern vor dem Amtsgericht Ehingen wegen unlauterer Geldgeschäfte beim Banking am Computer verantworten müssen. Richter Dr. Tobias Mästle stellte das Verfahren gegen eine Auflage von 1000 Euro ein, nachdem sich der Vorwurf der „leicht-fertigen Geldwäsche“ nicht halten ließ.

Quelle: szon.de / Zum Artikel