Urteile: Die weibliche Brust ist privat, die männliche nicht




Ein Mann filmte im Schwimmbad heimlich die nackte Brust eines Badegastes – und wurde einer Sexualstraftat für schuldig befunden. Dann wurde das Urteil revidiert: Da es sich um eine männliche Brust handelte, sei die Aktion rechtlich unbedenklich. Der Fall löst nun eine heftige Debatte aus.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel