Begriff „Post” ist nicht für die Deutsche Post reserviert




Der Begriff „Post” ist nicht allein für die Deutsche Post AG reserviert. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Brief-, Paket- oder Kurierdienste ihre Dienstleistungen ebenfalls mit der Bezeichnung „Post” anbieten. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihren Firmennamen durch Zusätze von der Deutschen Post AG abgrenzen. Damit gab das Karlsruher Gericht zwei Konkurrenten der Deutschen Post recht.

Quelle: RZ-Online GmbH & dpa-infocom