Vermieter muss weder Puff noch Praxis dulden




Lehrer, Architekten und Vertreter dürfen zu Hause arbeiten. Der Eigentümer muss aber nicht jedes Gewerbe seiner Mieter dulden. Ob Berufstätigkeit in der Wohnung vom Vermieter zu dulden ist, hängt meist davon ab, ob die Wohnung durch die Berufstätigkeit beschädigt wird oder andere Mieter gestört werden.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel