Bundesgerichtshof stärkt Opt-in-Regelung für E-Mail-Marketing




Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für Einwilligung von Verbrauchern in den Empfang von SMS- oder E-Mail-Werbung ein klares „Opt-in“-Prinzip festgelegt (Urteil vom 16. Juli 2008, Az. ZR 348/06). Im konkreten Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine Vertragsklausel beim Payback-Rabattsystem moniert.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel