BGH erlaubt gewerbliche Angebote per Fax und Mail




Wenn sie ihre Faxnummer oder ihre Mailadresse veröffentlicht haben, sind sie selbst schuld: Unternehmen können sich dann nicht gegen Werbung per Fax oder E-Mail wehren, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel