Verbraucherschutz: 96 Euro Gebühr für eine wertlose Auskunft




Seit Mai 2008 ist das neue VIG in Kraft. Es bestimmt, dass Verbraucher auf Anfrage bei Behörden über Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informiert werden. Bundesminister Seehofer preist das Verbraucherinformationsgesetz als „schlagkräftiges“ Instrument, das sich jeder Bürger „leisten“ kann. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel