Händler wehrt sich gegen Abmahnung




Zwei Händler streiten sich: Beide verkaufen ihre Autos im Internet, aber der aus Simmern bei Wiesbaden weist nicht ordnungsgemäß darauf hin, dass der Kunde den Kauf des Wagens innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann. Und im Impressum steht auch nicht alles so, wie es laut Teledienstgesetz sein sollte.

Quelle: mv-online.de / Zum Artikel