Der VZ-Kampf geht weiter: studiVZ vs. TuniVZ




Abgemahnt wurde auch die Tuning-Plattform „TuniVZ“. Gegen den Betreiber wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az. 33 O 215/08) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es diesem vorläufig verbietet, den Namen TuniVZ sowie die dazugehörigen Domains zu nutzen.

Quelle: e-recht24.de / Zum Artikel

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