Brother lässt Verkauf kompatibler Patronen untersagen




Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag von Brother am 11. September im Eilverfahren zwei einstweilige Verfügungen gegen Pelikan sowie German Hardcopy (GEHA) erlassen. Beide vertreiben Tintenpatronen, die zu Brother-Geräten kompatibel sind. Dadurch sieht Brother einige seiner gewerblichen Schutzrechte verletzt.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel