Schadhafte Mails an Dritte: Haftpflichtversicherung schützt




Wer eine Mail mit schadhaftem Inhalt an einen Dritten verschickt, ist heute in der Regel durch seine private Haftpflichtversicherung geschützt. Voraussetzung dafür sei aber, dass der Nutzer seine Daten vorher durch einen Virenscanner geprüft hat, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

Quelle: Verivox.de / Zum Artikel