Keine Haftung für Fehler in übernommenen Zeitungsbeiträgen




Dem privaten Betreiber eines Internetangebots ist es nicht zuzumuten, Darstellungen von professionellen Medien, die er auf seine eigene Website übernimmt, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 11. September 2008 (Az. 27 O 829/08).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel