Urteil: Unter-Wert-Verkäufe bei Ebay sind gültig




Laut einem Urteil (AZ 223 C 30.401/07) des Amtsgerichts München sind Verkäufe über eBay auch dann gültig, wenn der Anbieter einen viel zu niedrigen Erlös für sein Produkt erhält, es also unter Wert verkaufen muss. Im konkreten Fall hat das Amtsgericht einem Käufer ein Auto für 100 Euro zugesprochen, für das dieser den Zuschlag erhalten hatte.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel