Katalogangaben sind unverbindlich




„Irrtümer und Änderungen vorbehalten“ hatte ein Mobilfunkanbieter in seinem Katalog vermerkt. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) hat dies missfallen, er erhielt aber in allen Instanzen eine Abfuhr.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel