Einstweilige Verfügung gegen GoWeb Ltd. / Villiam Adamca




Das LG Frankfurt hat unter dem Aktenzeichen 2-03 O 157/09 eine einstweilige Verfügung gegen die GoWeb Ltd., vertreten von Villiam Adamca, erlassen, nach der es diesem untersagt wird, für die Teilnahme an folgenden Webseiten zu werben ohne angemessen deutlich auf die Kostenpflicht hinzuweisen.

  • berufe-welten.de
  • berufe-zentrum.de
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  • berufe-informationen.com
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Kläger ist die Formblitz AG, Berlin. Der Streitwert folgt aus deren Situation als „Mitbewerber“.

Quelle: Rotglut.org / Zum Artikel

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