Praxisgebühr mit Verfassung konform




Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal, die jeder gesetzlich Versicherte zahlen muss, verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Als der Gesetzgeber die Gebühr 2004 eingeführt habe, habe er seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, begründeten die Richter ihre Grundsatzentscheidung.

Quelle: Tagesschau.de / Zum Artikel