Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor dubiosen Firmen




Unternehmen bieten unter behördenähnlichen Bezeichnungen eine Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts an. Rechnungen und Überweisungsträger wecken den Anschein amtlicher Formulare. Eine solche Zahlungsaufforderung entfaltet für sich allein keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung wird hierdurch nicht begründet.

Quelle: dpma.de / Zum Artikel

Via: antiabzockenet.blogspot.com