Kein Auskunftsanspruch gegen eBay bei Markenverletzung




Wenn Markeninhaber auf Rechtsverletzungen durch eBay-Nutzer aufmerksam werden, stehen sie vor dem Problem, dass sie zur Rechtsverfolgung den Klarnamen und die Adresse des betreffenden Nutzers brauchen. In der Regel versteigern oder verkaufen diese ihre eBay-Angebote aber unter einem Nickname, weshalb die Geschädigten häufig von eBay entsprechende Auskunft über diese Daten verlangen.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel