BGH lässt Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff zu




Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Anti-Terror-Prozess die Nutzung von Beweisen aus einem großen Lauschangriff auf Basis des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes erlaubt, obwohl dieses in Teilen verfassungswidrig war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel