Verbraucherzentralen lassen AGB von Mobilfunkanbietern gerichtlich prüfen




Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Sommer 2008 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 19 Mobilfunkanbietern überprüft. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand und die Unternehmen wurden entsprechend abgemahnt. Beanstandet wurden vor allem unangemessene Kündigungs- und Sperrregelungen, Schadensersatzklauseln und Vertrags- bzw. Preisänderungsklauseln.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel