Verwaltungsgericht München: Kfz-Kennzeichen-Scanning ist rechtmäßig




Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage gegen das automatische Scannen von Autokennzeichen auf den Straßen des Freistaats abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Die Kammer widersprach der Auffassung des Klägers, des Informatikers Benjamin Erhart, dass die entsprechenden Vorschriften im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) zu unbestimmt und überdies unverhältnismäßig seien.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel