Leserreaktion: Das Music-Monster ist da – Abzocke?




Sehr geehrte Damen und Herren, als ich mich über das legale MP3 herunterladen informierte, stieß ich auf die Seite „www.musicmonster.fm“. Diese wird in diversen Vergleichen, welche über Google auffindbar sind, sehr gelobt und als Testsieger gewertet. Auch vor anderen Unternehmen wie Napster, musicload …etc. Somit entschloss ich mich auf dieser Seite zu registrieren um das Testangebot wahrzunehmen. Da ich leider aus Zeitgründen den Vertrag verspätet widerrufen habe, bin ich nun an einen Vertrag gebunden.

Dennoch stellt sich die Frage, ob das Angebot für den Kunden entsprechend dargestellt wird, so dass er weiß, was Ihn erwartet. In meinem Fall wahr ich unzufrieden. Das wusste ich schon am ersten Tag nach der Nutzung. Auf der Seite wird es nach meiner Meinung so dargestellt, dass jedes Lied sofort verfügbar wäre. In Wirklichkeit muss man auf so gut wie jedes Lied Ewigkeiten warten, bis irgendein Radiosender auf die Idee kommt es zu spielen.

Nachdem ich den ersten Betrag von 8,95 Euro von meinem Konto zurrückgebucht habe, bekam ich einen Brief. Das ich plötzlich einen Betrag von 31,45 Zahlen für den Zeitraum von einem Monat zahlen sollte und warum ich widerrufen hätte. Soweit so gut. Demnach wären also 22,50 Euro für eine Mahngebühr berechnet worden (31,45 Euro-8,95Euro). Das es sich hier um eine Mahngebühr handle, wurde im Schreiben nicht erwähnt. Eher wurde erwähnt, dass es nicht dazu kommen müsste ein „Inkasso-Büro“ einzuschalten.

Es wurde mir eine Frist gesetzt. Hier begann der Schriftverkehr, da ich noch dachte das mein Widerruf gültig gewesen war und dies musicmonster mitteilte (war nicht der Fall, da zu spät).
Ich bekam nur als Antwort, dass ich nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen habe und es wurde eine neue Frist gesetzt. Wenn aber bis dahin nicht der Betrag auf deren Konto erscheint, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben wegen Verdacht auf Eingehungsbetrug.

Ebenfalls wurden in diesem Schreiben meine Daten genannt, welche ich bei der Anmeldung auf www.musicmonster.fm hinterlassen habe und das es für die Staatsanwaltschaft kein Problem wäre anhand dieser Daten zu ermitteln. Am Ende des Schreibens wurde nochmals darauf hingewiesen, dass ich diese „vergleichsweise“ geringen Betrag doch überweisen solle und die Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft die denkbar schlechteste Lösung ist.

Nachdem ich von meiner Rechtsberatung eines besseren belehrt wurde, dass nicht das Datum des Poststempel für den Widerrufs zählt sondern das Datum des Eingangs, war mir klar dass hierbei tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen war. Also überwies ich kurz darauf (einen Tag vor der Zahlungsfrist), mit Mitteilung an das Unternehmen, den Betrag von 31,45 Euro. Kurz darauf schrieb ich einen Brief an das Unternehmen, dass diese mir bitte alle Vertragsdaten mitteilen, die über mich festgehalten werden.

Auf diese Antwort warte ich nun seit fast 2 Wochen. Diese Daten bräuchte ich jedoch für eine korrekte Kündigung des Vertrages.Laut meinen Recherchen gibt es mehrere Betroffene im Internet die sich laut Aussagen noch nicht einmal auf der Seite registrierten (im Gegensatz zu mir). Ich bitte Sie im Sinne des Verbrauchers dieses „Unternehmen“ in Augenschein zu nehmen, da es mir sehr unseriös und bedrohlich erschien.

Mit freundlichen Grüßen

Kai S.

Antwort vom Abzocknews.de:

Sehr geehrter Herr S.,

das Onlineangebot MusicMonster.fm der Demekon Entertainment AG ist bereits zu früheren Zeiten (damals Sparschwein AG) oftmals in die Kritik geraten. Auch wurde sehr häufig vor der UGV-Inkasso GmbH (GF: Werner Jentzer) und der U+C Rechtsanwälte („Thomas“ Urmann + Collegen, Rechtsanwälte, ) gewarnt. So findet sich bspw. ein Leitfaden der Verbraucherzentrale mit dem Titel „UGV Inkasso: Mahnungen häufig zweifelhaft„.

Wie Sie in Ihrer Zuschrift schildern, war Ihnen die Kostenpflicht für das Angebot von Anfang an bekannt und haben die Kündigungsfrist für die Testphase versäumt. Hier kann man natürlich nicht von Abzocke sprechen. Ihr Weg zu MusicMonster über eine „Empfehlungsseite“ ist ein häufig angewendetes Mittel, wobei die Seiten meist von Dritten betrieben werden.

Der Reiz besteht durch die Vergabe von Provisionen, denn die Demekon Entertainment AG bietet das Partnerprogramm sowohl selbst, als auch über Partner wie bspw. Affilinet oder Tradedoubler an. Mit dieser Vorgehensweise können sich Unternehmen immer wieder geschickt aus der Verantwortung ziehen.

Diese Vorgehensweise wird in Verbindung mit einschlägig bekannten Abzockangeboten fast ausschließlich genutzt und findet den Oberbegriff „Lockvogelseite„. Auch berichtete Akte 09 erst kürzlich über die Funktionsweise der sogenannten Landingpages bzw. Lockvogelseiten. Je nach dem über welchen Kanal man auf ein Onlineangebot und eine damit verbundene Kostenpflicht aufmerksam gemacht wird, muss man also entsprechend abwägen.

Hier könnte man auch von einem „juristisch ausgeklü(n)gelten System“ sprechen.

Sie selbst haben jederzeit einen Anspruch auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten. Hier bietet sich das T5F-Formular des Antipam e. V. als auch ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale Bundesverband unter „Verbraucher-gegen-Spam.de“ an. Wer sich abgezockt fühlt findet auch unter der Rubrik „Abgezockt – Was jetzt?“ weitere Anregungen und Hinweise wie man sich verhalten kann und sollte.

Seriöse Unternehmen stehen ihren Fragen, Anregungen, Lob oder Kritik offen gegenüber und sind bemüht sich dem jeweiligen Anliegen anzunehmen. Da solche Beschwerden manchmal beim Support untergehen können, sollte man sich, gerade wenn es um den Vorwurf der Abzocke geht, auch an die Führungsebene selbst wenden, welche bei MusicMonster.fm wäre:

 

Kundenservice und Technik:

Rechnungsanschrift für Lieferanten
DEMEKON Entertainment AG
Hemauerstraße 6
93047 Regensburg
Germany

Kontaktdaten:

Telefon: +49 – (0)180 – 500 68 211
Fax: 0180 – 500 68 212
(14 ct./Min. Festnetz der DTAG, ggf. andere Tarife aus dem Mobilfunk)
E-Mail: Kontaktieren Sie uns hier

Marketing und Sales:

DEMEKON Entertainment AG
Altheimer Eck 2
80331 München
Germany

Sitz der Gesellschaft:

DEMEKON Entertainment AG
Theatinerstr. 46
80333 München
Germany

Vorstand:

Nxxx Rxxxxxx, Felix Hötzinger

Aufsichtsratsvorsitzender:

Gerd Ihme

Handelsregister und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 153718
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: USt-ID: DE237606053
Finanzamt München für Körperschaften

Sofern Sie sich an den Aufsichtsratsvorsitzenden wenden möchten ist nicht ganz klar, ob Sie sich an Herrn Gerd Ihme oder an Herrn Matthias Kröner wenden können, wie uns das Impressum der Firmenseite der Demekon Entertainment AG unter Demekon.de verrät:

 

Vielen Dank für die Zuschrift.

Nachtrag vom 24.01.2012:

Die Demekon Entertainment AG teilt mit, dass sich die Ansprechpartner geändert haben und man Ihnen künftig für Fragen, Anregungen, Lob und Kritik unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung steht:

 

DEMEKON Entertainment AG

Friedrich-Herschel-Str. 5

81679 München

Telefonischer Kundenservice: +49 – (0)180 – 500 68 211 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen); Servicezeiten: Montag- Freitag 12-17 Uhr, bei Anrufen außerhalb der Servicezeiten können Sie uns über eine Email an kundenservice@demekon-ag.de eine Nachricht zukommen lassen, die wir dann schnellstmöglich beantworten.

Fax Kundenservice: +49 – (0)180 – 500 68 212 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen)

Email Kundenservice: kundenservice@demekon-ag.de

Vorstand: Felix Hötzinger

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Volker Rofalski

Registergericht: Amtsgericht München, HRB 153718

UStID: DE237606053, Finanzamt München für Körperschaften

Weiter führt die Demekon Entertainment AG aus:

 

In diesem Fernsehbeitrag des ZDF Morgenmagazins zu Musikflatrates wird die Funktionsweise von musicmonster sehr anschaulich erklärt. Ganz klar geht daraus auch hervor, dass musicmonster kostenpflichtig ist, Zitat: „Unbegrenzt viele Downloads, die man behalten und kopieren darf, gibt es bei musicmonster.fm ab 7,90 EUR im Monat.“:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite#/beitrag/video/1458388/Musik-ohne-Ende-aus-dem-Internet

Weder Herr Werner Jentzer noch die UGV Inkasso GmbH sind unmittelbar oder mittelbar gesellschaftsrechtlich an der DEMEKON Entertainment AG beteiligt. Die UGV Inkasso GmbH war noch niemals Gesellschafter der DEMEKON Entertainment AG. Hierzu dürfen wir Sie auf die nachfolgende Pressemitteilung verweisen:

http://www.dgap-medientreff.de/news/wirtschaft/demekon-entertainment-ag-expandiert-neue-investoren-neue-aufsichtsrate-212237/

Die Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen besteht bereits seit 2008 nicht mehr. Kunden, die das Produkt musicmonster kündigen möchten, finden die entsprechenden Voraussetzungen für eine form- und fristgerechte Kündigung in den musicmonster AGB unter Punkt 11: http://www.musicmonster.fm/2s/mm/de/seo/mmcontent/2/agb.htm

Wir stehen Lob und Kritik unserer Kunden jederzeit offen gegenüber. Aber es muss auch klar sein, dass wir rechtliche Schritte gegen Kunden einleiten, die unser Produkt im Bewusstsein, dass es sich dabei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, in Anspruch nehmen, aber dann nicht bereit sind, dafür zu bezahlen.

Vielen Dank an die Demekon Entertainment AG für die Stellungnahme.