Urteil gegen Abmahner: Gericht muss in der Nähe sein




Viele Geschäftsleute und Teilnehmer von Internet-Auktionen kennen das: Da flattert eine Abmahnung wegen „sittenwidrigen Wettbewerbs“ ins Haus, verlangt ein Anwalt eine „Unterlassungserklärung“, dazu ein Honorar. Zwar ist man sich keiner Schuld bewusst, will aber keinen Ärger, unterschreibt und zahlt.

Quelle: berlinonline.de / Zum Artikel