Das miese Geschäft mit dem Tod




In einer Presseinformation warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern vor einer besonders dreisten Masche. So versucht ein angeblicher Rechtssachen-Bereinigungs-Beauftragter Hinterbliebene abzuzocken, in dem eine Rechnung ausgestellt wird für eine angeblich amtliche Dienstleistung, die es aber überhaupt nicht gibt.

 

Es ist die zurzeit wohl mieseste Masche, die sich Abzock-Unternehmen trauen: Sie fordern von Witwen Geld für eine angeblich durch das Amtsgericht Rostock in Auftrag gegebene Bereinigung personenbezogener Fakten.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig ist empört über die dreiste Abzocke, die von einem “Rechtssachen-Bereinigungs-Beauftragten“ gegenüber Hinterbliebenen betrieben wird.

In dem Schreiben heißt es: „Durch das Amtsgericht Rostock wurden wir mit der Bereinigung personenbezogener Faktoren und Nachlassungen (§ 72 Abs. 2 Sterbegesetz) beauftragt. Die Kosten des Verfahrens tragen laut § 17 Abs. 1 Nachlassgesetz die Hinterbliebenen, im direkten Fall der Ehepartner, ansonsten die Kinder des Verstorbenen.“

Die Hoffnung der dreisten Abzocker: Die Hinterbliebenen bezahlen in  dieser schweren Zeit die Rechnungen, ohne viel zu zweifeln und zu fragen. Geburtig rät, Rechnungen nie unbesehen (hier auch ohne Anschrift) zu bezahlen. Im konkreten Fall sollte auch Strafanzeige erstattet werden.

Quelle: nvzmv.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.Blogspot.com / Zum Artikel