5.000 Euro Ordnungsgeld wegen unerlaubter E-Mail-Werbung




In letzter Zeit häuften sich die Beschlüsse und Urteile von Gerichten, mit denen E-Mail-Werbung untersagt wurde, wenn der Verbraucher dieser nicht eingewilligt hat. Dass diese Entscheidungen vom E-Mail-Versender sehr ernst genommen werden sollten, machte jetzt das AG Rendsburg deutlich: Es verurteilte einen Spam-Versender zu 5.000 Euro Ordnungsgeld und drohte gleich noch mehr an.

Quelle: Shopbetreiber-Blog.de / Zum Artikel