Gravenreuth soll im Februar seine Haft antreten




Nach Angaben der Berliner Justizbehörden befindet sich der rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilte Rechtsanwalt Freiherr Günter von Gravenreuth weiterhin auf freiem Fuß. Zwar war er bereits im Oktober für einen Haftantritt geladen, allerdings wurde einem Antrag auf Strafaufschub entsprochen, den er nach Auskunft der Vollstreck-ungsabteilung damit begründete, dass er Zeit brauche, um seine Kanzlei aufzulösen. Jetzt soll er seine Haft endgültig im Februar antreten. Dazu, in welcher Anstalt dies sein wird, schweigt man in Berlin jedoch.

Quelle: heise.de / Zum Artikel