Urteil: Telefon-Abzocker muss versprochenen Gewinn auszahlen




Die Abzocke mit irreführenden Gewinnversprechen am Telefon gibt es schon seit vielen Jahren. Die Täter klingeln dabei wahllos Telefonnummern durch. Nimmt ein Betroffener – oder ein Anrufbeantworter – das Gespräch entgegen, wird eine Bandansage abgespielt. Darin heißt es, der Angerufene sei von einem Zufallsgenerator ausgewählt worden und habe einen Preis gewonnen. Meist ist von einem „Geld- oder Sachpreis bis zu 3000 Euro“ die Rede, bisweilen auch von Traumreisen oder Autos.

Quelle: augsburger-allgemeine.de / Zum Artikel