Österreich: Zu klein Gedrucktes kann unwirksam sein




Zu klein gedruckte Vertragsklauseln können gegenüber Konsumenten unwirksam sein. Das Handelsgericht Wien hat dem Mobilfunk-Netzbetreiber 3 untersagt, Vertragsbestimmungen zu verwenden, die aufgrund der geringen Druckgröße und des zu geringen Zeilenabstandes kaum lesbar sind (Geschäftsnummer: 17 Cg 53/09i).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel