BGH-Urteil zu ausländischen Internet-Artikeln




Weist ein Artikel im Internet deutliche Bezüge nach Deutschland auf, sind deutsche Gerichte auch für Beschwerden zuständig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Geschäftsmannes aus Deutschland. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt durch einen Artikel in der Internet-Ausgabe der New York Times.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel