Urteil – Abmahnung per Email ausreichend




Wichtige Dokumente schickt man mit der Post, eventuell sogar per Einschreiben. Doch nicht immer ist das nötig. Wird eine Abmahnung statt per Brief via Email versendet, ist das ausreichend, urteilte das Landgericht Hamburg.

Quelle: Telespiegel.de / Zum Artikel