EU-Urteil: Versandkosten müssen bei Reklamation rückerstattet werden




Der Europäische Gerichtshof entschied im Sinne der Kunden des Versandhandels: Im Falle eines Rücktritts vom Verkauf sind die Rücksendekosten vom Händler zu übernehmen. Deutsche Händler drängen auf eine Änderung des hiesigen Rechts.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel