Sedlmayr-Mord: Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung




Im Streit um die Nennung ihrer Namen in Medienarchiven bemühen zwei wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilte und inzwischen aus dem Strafvollzug entlassene Männer nun das Bundesverfassungsgericht. Die Brüder hätten Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2009 und vom vergangenen Februar eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel