Nutzen aus dem Betrug zieht nur die Inkasso-Firma




Teuer zu stehen kommen einer Hartz-IV-Bezieherin ihre Einkäufe bei einem Bötzinger Supermarkt per Bankkarte. Weil der Markt das Geld im Lastschriftverfahren einziehen wollte und das Konto der Kundin nie gedeckt war, blieb er auf 15 Rechnungen im Gesamtwert von 991 Euro sitzen und erstattete Anzeige wegen Betrugs. Das Amtsgericht Freiburg hat die bislang unbescholtene Hausfrau und Mutter schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Quelle: Badische-Zeitung.de / Zum Artikel