Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker




COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen.

Quelle: MVregio.de / Zum Artikel

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