Fahrverbot wegen Alkohol rechtfertigt keine Kündigung




Arbeitgeber dürfen einem als Fahrer angestellten Mitarbeiter nicht fristlos kündigen, wenn dieser aufgrund eines Alkoholverstoßes ein Fahrverbot erhalten hat. Das gilt selbst dann, wenn dieser bereits eine Abmahnung bekommen hatte.

Quelle: Ahlener-Zeitung.de / Zum Artikel