Haftstrafe für Betrug mit Geisterkonten




Für den Betrug mit gefälschten Überweisungen ist ein 45-Jähriger zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Ulm blieb mit seinem Urteil am Dienstag unter der Höchststrafe von sechseinhalb Jahren, die dem Angeklagten in einer Verfahrensabsprache für sein Geständnis zugesichert worden war.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel