Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke

Mit Urteil vom 05.08.2010 wurde nun Parkräume KG auch von dem Amtsgericht Berlin-Mitte zur Rückzahlung wegen weit überhöhter Abschleppkosten verurteilt. Von den einkassierten 219,50 € muss Parkräume KG 109,50 € zzgl. Zinsen zurückzahlen. Das Gericht hielt nur die reinen Abschleppkosten für zulässig und schätzte diese Kosten auf 110,00 €, Amtsgericht Berlin-Mitte 13 C 81/10 Urteil vom 05.08.2010. Amtsgericht Berlin-Mitte verurteilt Parkräume KG zur Rückzahlung wegen Abschlepp-Abzocke weiterlesen